Chianti DOCG & Chianti Classico DOCG

Der berühmteste italienische Wein wird in sieben Bereichen der mittleren Toskana erzeugt, das sich von Florenz bis Siena hinaus südwärts zwischen den Küstenbergen und den Apenninen erstreckt.
Das Herzstück, das sog. Chianti-Classico-Gebiet umfaßt u.a. die Gemeinden von Castellina, Gaiole und Greve sowie Teile von Barberino Val d'Elsa, Poggibonsi und Tavarnelle Val di Pesa. Die Erzeuger im Chianti-Classico-Gebiet haben 1924 eine Schutzgemeinschaft (Consorzio) gegründet, das unter dem Bildsymbol des Schwarzen Hahns (Gallo Nero) die Einhaltung der Qualitätsvorschriften überwacht.
Die übrigen sechs klassifizierten Chianti Anbauzonen sind Colli Aretini, Colli Fiorentini, Colline Pisane, Colli Senesi, Montalbano und Rufina. Diese bilden das sog. Chianti-Putto-Gebiet.
Jeder Bereich hat seinen eigenen Boden und sein eigenes Mikroklima. So steht der Name Chianti nicht für einen einheitlichen Wein, sondern für eine Vielfalt an Weinen. Leider auch für die Massenware, die es für 3,99 DM beim Discounter gibt, die wohl trinkbar ist, und sogar besser schmeckt, als es der niedrige Preis vermuten läßt, doch die mit dem Charisma eines Chianti nichts mehr gemein hat.
1984 wurde das gesamte Chianti-Gebiet zur DOCG befördert. Dabei wurde der Anteil der Rebsorten wie folgt festgelegt:
Sangiovese (die kleinen Beeren dieser Rotweinrebsorte mit dicker Schale verleihen dem Wein seine rubinrote Farbe, die mit wachsendem Alterungsprozeß einen Einschlag ins Granatrot erhält, seinen Duft nach Gewürzen und kleinen Waldfrüchten sowie seine elegante samtige Struktur) 75 - 90 %,
Cannaiolo rosso (eine ausgesprochen robuste Rotweinrebsorte) 5 - 10 %,
Trebbiano Toscano (zählt zu den guten Weißweinrebsorten) und Malvasia (ertragreiche Sorte) zusammen beim Chianti Classico 2 - 5 % / beim Chianti Putto 5 - 10 %,
zusätzlich zugelassene Rotweinrebsorten maximal 10 %.
Die Maximalproduktion darf 75 dz oder 52,5 hl pro Hektar bzw 3 kg pro Rebstock nicht überschreiten. Der Mindestalkoholgrad beträgt 12 % Vol. (bei Riserva 12,5 % Vol.).
Weine, die nicht dieser Vorschrift entsprechen, müssen unabhängig von der Qualität als Vino da Tavola bezeichnet werden.
1994 wurde für das Chianti-Classico-Gebiet eine eigene DOCG-Regelung beantragt, die u.a. nunmehr folgende Traubenzusammensetzungen zuläßt:
Sangiovese 75 - 100 % / Cannaiolo 0 - 10 % / Trebbiano und Malvasia zusammen 0 - 6 % / übrige zugelassene Rotweinrebsorten 0 - 15 %. Eine Riserva darf nach dieser Neuregelung keine Weißwein-Anteile mehr enthalten und muß mindestens 2 Jahre im Faß und 3 Monate in der Flasche reifen.